02.12.2019
Ab sofort können Sie sämtliche Um- und Wegzüge online melden und müssen nicht mehr persönlich am Schalter der Einwohnergemeinde erscheinen. Zuzüge können nur dann online gemeldet werden, wenn die Wegzugsgemeinde ebenfalls an eUmzugCH angeschlossen ist. Die Plattorm eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Den Link zur Plattform eUmzugCH finden Sie auf der Startseite unter den Quicklinks.
Schalteröffnungs- und Telefonbedienungszeiten
Montag | 08:00-11:30 Uhr | 14:00-17:00 Uhr |
Dienstag | geschlossen | 14:00-17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00-11:30 Uhr | geschlossen |
Donnerstag | geschlossen | 14:00-18:00 Uhr |
Freitag | 07:00-14:00 Uhr durchgehend geöffnet |