Der Gemeinderat ist das Exekutiv-Organ der Gemeinde. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte.
Der Gemeinderat sorgt dafür, dass die Aufgaben der Gemeinde gemäss der Gemeindeordnung und dem übergeordneten Recht dauernd und zuverlässig wahrgenommen werden. Er stellt sicher, dass die Gemeindeverwaltung die gesetzten Ziele auf zweckmässige Art und Weise verfolgt. Jedes Mitglied des Gemeinderats steht einem Ressort vor und präsidiert die ihm zugeteilten Kommissionen von Amtes wegen.
Der Gemeinderat besteht aus 5 nebenamtlichen Mitgliedern (Milizsystem) und wird von den Stimmberechtigten an der Urne jeweils auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Die Mitglieder können maximal zweimal wiedergewählt werden (Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren). Die Amtszeit der Gemeindepräsidentin / des Gemeindepräsidenten beschränkt sich auf vier volle Amtsdauern (16 Jahre). Die Dauer der Mitwirkung im Gemeinderat wird angerechnet.
Die Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats ist in der Gemeindeordnung geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass dem Gemeinderat alle Befugnisse zustehen, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Der Gemeinderat als Ganzes, sowie die einzelnen Ressortvorsteher werden in der Erledigung aller Aufgaben durch die Verwaltung unterstützt.
Der Gemeinderat beschliesst abschliessend insbesondere
Der Gemeinderat erlässt im weiteren eine Verordnung über die Organisation der Verwaltung und bestimmt die Einzelheiten in einem Funktionendiagramm. Ebenso wählt der Gemeinderat die Mitglieder der von ihm eingesetzten ständigen und nichtständigen Kommissionen.
Der Gemeinderat hat sich anlässlich der Klausur im Frühjahr 2023 mit dem Leitbild und den Legislaturzielen befasst.
Partei: SPplus!
Ressort: Präsidiales, Finanzen und Sport
Partei: SPplus!
Ressort: Bildung und Kultur
Partei: SVP
Ressort: öffentliche Sicherheit
Partei: SPplus!
Ressort: Bau, Umwelt und Energie
Partei: SVP
Ressort: Soziales