Als Eltern machen Sie sich Gedanken, ab wann Ihr Kind den Kindergarten oder die Eingangsstufe besuchen darf. Alles über die Einschulung in der Schweiz.
Eintrittsalter
Die Primarstufe umfasst acht Jahre. Die ersten Jahre der Primarstufe sind in Form eines zweijährigen Kindergartens oder einer Eingangsstufe organisiert. Die Kantone bestimmen das Eintrittsalter. Erreichen die Kinder bis zum festgelegten Stichtag das entsprechende Alter, treten sie bei Schuljahresbeginn im Herbst in den Kindergarten oder in die Eingangsstufe ein. Die Kinder sind in der Regel vier Jahre alt. Auf Antrag der Eltern bei der Schulbehörde kann ein früherer oder späterer Kindergarteneintritt geprüft werden.
Beurteilung «schulfähig»
Die Zeit, welche die Kinder für das Durchlaufen der ersten Schuljahre benötigen, ist abhängig von ihrer Entwicklung und Reife. Konkret wird in der Deutschschweiz in der Regel gegen Ende des Kindergartens beurteilt, ob ein Kind in die Primarschule übertreten kann oder noch ein Jahr länger den Kindergarten besucht. In der Westschweiz findet eine solche Beurteilung in der Regel am Ende des vierjährigen «cycle 1» oder «cycle primaire 1» statt.
Zur Beurteilung der Schulfähigkeit werden Lehrpersonen, Eltern sowie gegebenenfalls schulpsychologische oder schulärztlichen Dienste beigezogen. Der endgültige Entscheid liegt bei der Schulaufsichtsbehörde oder der Schulleitung.