Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. In Orpund äussern sie ihren Willen an der Gemeindeversammlung bzw. bei Gemeinderatswahlen an der Wahlurne. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Geleitet wird sie von der Gemeindepräsidentin bzw. vom Gemeindepräsidenten.

Es finden jährlich mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt. Die Gemeindeversammlung beschliesst:

  • den Erlass und die Änderungen der Gemeindeordnung
  • den Erlass und die Änderungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen
  • den Erlass und die Änderungen der baurechtlichen Grundordnung
  • den Erlass aller übrigen Reglemente, sofern gegen den entsprechenden Beschluss des Gemeinderats das Referendum ergriffen worden ist oder das Reglement Gegenstand einer Initiative ist oder das übergeordnete Recht es verlangt.
  • die Gemeinderechnung
  • das Budget der Erfolgsrechnung und die Steueranlage
  • einmalige Ausgaben von mehr als CHF 200'000.-
  • die Gründung eines Gemeindeverbandes sowie den Beitritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband
  • von Gemeindeverbindungen unterbreitete Geschäfte, sofern die damit für die Gemeinde verbundene Ausgabe die Zuständigkeit des Gemeinderats überschreitet.
  • Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin der Gemeindeversammlung und des Gemeinderats in einer Person aus der Mitte der an der Urne gewählten Mitglieder des Gemeinderats
  • Wahl des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin der Gemeindeversammlung und des Gemeinderats in einer Person aus der Mitte der an der Urne gewählten Mitglieder des Gemeinderats
  • Wahl des Rechnungsprüfungsorgans
In der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Orpund sind die Einzelheiten geregelt.

Die Gemeindeversammlung wird aus allen in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Stimmberechtigt ist jede/r Schweizerbürger/in, der/die das achtzehnte Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in Orpund wohnhaft ist.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Auch nichtstimmberechtigte Personen (z.B. Ausländerinnen und Ausländer, Jugendliche, Schweizerinnen und Schweizer aus Nachbargemeinden usw.) dürfen die Versammlung besuchen. Sie werden von der Versammlungsleitung separat platzieren. Sie dürfen weder mitdiskutieren noch abstimmen.

Liste der Gemeindeversammlungen

Traktanden der Versammlung

  1. Sanierung Nordstrasse; Genehmigung Investitionskredit über CHF 645'000.00
  2. Frühe Förderung; Zustimmung
  3. GVBG; Genehmigung Verpflichtungskredit Schulhauserweiterung für Auswahlverfahren über CHF 380'000.00
  4. GVBG; Genehmigung Verpflichtungskredit Provisorium über CHF 600'000.00
  5. Genehmigung Budget 2024 und Festsetzung der Steueranlage
  6. Finanzplanung 2024 bis 2028, Orientierung
  7. Kreditabrechnung Verlegung Kanalisation Hauptstrasse infolge Querung Bachtelengraben
  8. Orientierungen des Gemeinderats
  9. Verschiedenes / Umfrage in der Versammlung

Akten zu Traktandum 1, Sanierung Nordstrasse

Akten zu Traktandum 5, Budget 2024

Akten zu Traktandum 6, Finanzplanung

Traktanden der Versammlung

  1. Jahresrechnung 2022
  2. Beitritt zur Fachstelle für Altersfragen
  3. Abfallreglement
  4. Kreditabrechnung Investitionskredit Neubau Tagesschule
  5. Kreditabrechnung Investitionskredit Kanalisation Dietschimatt und Poststrasse
  6. Kreditabrechnung Primarschulhaus II; Sanierung und Optimierung
  7. Orientierungen des Gemeinderats
  8. Verschiedenes / Umfrage in der Versammlung

Traktanden der Versammlung

  • Wasserbauplan Bachtelengraben
  • Budget 2023 und Festsetzung der Steueranlage
  • Finanzplanung 2023 bis 2027
  • Orientierungen des Gemeinderats
  • Verschiedenes / Umfrage in der Versammlung

Die Traktanden werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Traktanden werden rechtzeitig bekannt gegeben.

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