26.06.2024
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG; BSG 823.1) beschlossen. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden und eine Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt haben. Der Regierungsrat hat das Inkraftsetzungsdatum dieser Änderung auf den 1. August 2025 festgelegt.
Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messung und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren ab dem 1. August 2025 nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle per 1. August 2025 aufgehoben.
Gemeinderat Orpund