Mitteilung aus dem Gemeinderat
Einige wenige Personen sind in Orpund gemeldet, leben aber tatsächlich in einem Heim oder einer Institution. Nach geltendem Reglement müssten diese Personen ebenfalls Kehrichtgrundgebühren bezahlen, obwohl sie diese Dienstleistung gar nicht in Anspruch nehmen können. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass Personen, die zwar in Orpund gemeldet sind, aber einen dauernden auswärtigen Aufenthalt haben, von der Grundgebühr ausgenommen werden. Dies gilt nicht für auswärtige Wochenaufenthalter.