Dorfmärit

Gemeindewahlen 2024

04.07.2024

Urnenwahlen vom 22. September 2024 Gestützt auf das Reglement über Abstimmungen und Wahlen vom 21. Juni 2000 ordnet der Gemeinderat für die Amtsperiode 2025 – 2028 folgende Gemeindewahlen (Proporz) an: 5 Mitglieder des Gemeinderats

Wahlvorschläge – Anmeldefrist
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 12. August 2024, 11.30 Uhr, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die schriftlichen Vorschläge müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei, Wählergruppe etc.) zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen tragen. Die Wahlvorschläge haben den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsjahr, den Beruf und die Wohnadresse der Vorgeschlagenen zu enthalten. Kumulation ist erlaubt, d.h. jeder Name darf höchstens zweimal auf einen Wahlvorschlag gesetzt werden. Die Wahlvorschläge (Listen) müssen von mindestens 20 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die Vorschläge dürfen nur so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Sitze zu vergeben sind und nur Namen von Personen, die sich mit ihrem Vorschlag einverstanden erklärt haben. Stimmberechtigte dürfen für eine Wahl nicht mehr als einen Vorschlag (Liste) unterzeichnen. Nach der Einreichung des Vorschlags können die Unterschriften nicht mehr zurückgezogen werden. Für Urnenwahlen kann eine Vorgeschlagene oder ein Vorgeschlagener mitunter-zeichnen. Listenverbindungen sind gestattet. Zwei oder mehr Listen können als miteinander verbunden erklärt werden (Listenverbindungen). Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (beide abrufbar https://www.orpund.ch/de/verwaltung/formulare.php).

Urnenöffnungszeit
Die Urnen in der Gemeindeverwaltung, Gottstattstrasse 12, sind wie folgt geöffnet:
Sonntag, 22. September 2024, 10.00 – 11.00 Uhr.
Die briefliche Stimmabgabe kann gemäss den Weisungen auf dem Antwortkuvert erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung
In Wahlsachen kann innert 10 Tagen ab Wahldatum beim Regierungsstatthalteramt Biel, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, Beschwerde geführt werden. Sofort zu beanstanden sind insbesondere Anordnungen von Gemeindebehörden zur Durchführung von Urnenwahlen und Abstimmungen sowie auch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften.

Gemeinderat

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