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Dorfmärit

Übersicht

Wichtige Hinweise

  • Die Gutscheine sind befristet und werden maximal für ein Jahr, jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli, ausgestellt.
  • Für jede Gutscheinperiode muss ein neuer Antrag bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
  • Für eine fristgerechte Ausstellung der Gutscheine per 1. August empfehlen wir, die Freigabequittung mit allen notwendigen Unterlagen bis am 30. Juni einzureichen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsgutscheine immer auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Antrages ausgestellt werden. Eine rückwirkende Ausstellung der Gutscheine ist nicht möglich.
  • Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet Änderungen (Betreuungs- und Erwerbspensum, Umzüge, etc.), die für die Berechnung der Gutscheine relevant sind, unverzüglich in Kibon zu mutieren oder der Gemeinde mitzuteilen.

Erläuterungen

Die Einwohnergemeinde Orpund gibt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus. 

Keine Kontingentierung
Die Gemeinde Orpund hat keine Kontingentierung der Gutscheine vorgesehen. Alle Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.

Betreuungsgutscheine bis Ende Kindergartenbesuch
Für Kitas werden Gutscheine nur bis zum Ende des Kindergartens abgegeben, während im Bereich Tagesfamilien auch für Schulkinder Gutscheine ausgestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Kitas die Kinder nur bis zum Eintritt in den Kindergarten aufnehmen.

20 %-Zuschlag zum Beschäftigungspensum
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen, damit sie einen Betreuungsgutschein erhalten. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.

Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20 %. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100 % + 20 %.

Vorgehen
Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und dieser Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein via www.kiBon.ch stellen.

Für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen ist die Finanzverwaltung Orpund, Gottstattstrasse 12, 2552 Orpund zuständig.

Vorgehen der Eltern

  • Einen Vertrag mit einer Kita oder einer Tagesfamilie abschliessen, welche dem System der Betreuungsgutscheine angeschlossen ist.
  • Bei BE-Login registrieren, falls noch keine Zugangsdaten vorhanden sind.
  • Antrag über das Online-Portal Kibon ausfüllen und freigeben. Für den Einstieg werden Sie mit Hilfe der Anleitung Kibon - Einstieg für Eltern Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

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