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Dorfmärit

Änderung des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer

16.01.2024

Auf den 1. Februar 2024 wird das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung digitaler Umzug anbieten. Die persönliche Anmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. In Orpund können Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit eUmzugCH an- oder abmelden.

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

Für eine persönliche Anmeldung am Schalter bringen Schweizerinnen und Schweizer ihren Pass oder ihre Identitätskarte zur Verifikation mit.

Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle Orpund?
Dieser bleibt vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Orpund wegziehe?
Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich heirate oder scheide und damit meine Daten ändern?
Die Einwohnerkontrolle erhält die Mitteilung auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.

Was passiert, wenn ich mich als Ausländer/Ausländerin einbürgern lasse?
Es wird kein Heimatschein ausgestellt. Ihre Daten sind bereits beim Zivilstandsamt erfasst und werden digital geändert.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.

Ich werde bald volljährig. Brauche ich noch einen Heimatschein?
Nein, es wird kein Heimatschein für Sie ausgestellt. Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr möglich.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Heimatschein oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einwohnerkontrolle? Schreiben Sie uns auf gmndvrwltngrpndch.

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